KRANKENGYMNASTIK / PHYSIOTHERAPIE

Physiotherapie ist der Oberbegriff für medizinische Leistungen, die der Physiotherapeut am Patienten anwendet. Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Wir bieten in unserer Physiotherapiepraxis in Borchen Krankengymnastik als Einzeltherapie an.

Die Gymnastik beinhaltet vornehmlich die Bewegung aus Eigeninitiative des Patienten. Unter therapeutischen, prophylaktischen und rehabilitativen Gesichtspunkten bietet sie Möglichkeiten die körperliche und geistige Funktion des Patienten wieder herzustellen. Weiterhin besteht die Möglichkeit bei irreparablen Störungen Ersatzfunktionen zu erlernen.

Hierbei können Trainingsmöglichkeiten aus der Sportmedizin angewandt werden, aber auch auf den Patienten abgestimmte Bewegungsformen um Alltagsabläufe zu trainieren.

Voraussetzung für eine krankengymnastische Therapie ist eine ärztliche Heilmittelverordnung für allgemeine Krankengymnastik. Auf dessen Grundlage wird ein krankengymnastischer Befund und ein auf den Patienten individuell abgestimmter Therapieplan erstellt.


Welches Ziel hat die krankengymnastische Therapie?

  • Verbesserung der Ausdauer
  • Verbesserung der Koordination und des Gleichgewichts
  • Steigerung der Stabilität
  • Verbesserung der Beweglichkeit / Mobilität
  • Verbesserung der Kraft

Aus dieser Zielsetzung erfolgt eine Wiederherstellung der Anforderungen des alltäglichen Lebens.


Wer verordnet Krankengymnastik?

Jeder Vertragsarzt, egal ob Allgemeinmediziner oder Facharzt, darf Heilmittelverordnungen ausstellen. Im sogenannten Heilmittelkatalog ist festgelegt, welche Behandlung sinnvoll ist. Eine Behandlungseinheit dauert 25 Minuten.