Craniomandibuläre Dysfunktion
Craniomandibuläre Dysfunktion ist der Überbegriff für strukturelle, funktionelle, biomechanische und psychische Fehlregulationen der Muskel- oder Gelenkfunktion der Kiefergelenke.
Diese Fehlregulationen können manigfaltige Symptomatiken verursachen.
- Kopfschmerzen
- Gesichtsschmerzen
- Tinnitus (Ohrgeräusche)
- Schwindel
- Lichtempfindlichkeit
- Schlaflosigkeit
- Knack- und Reibegeräusche im Kiefergelenk
- Fehlbiss
Die Craniomandibuläre Dysfunktion kann sowohl Ursache als auch Symptom anderer Problematiken im Bewegungsapparat sein. Daher sollte eine genaue Untersuchung der Mobilität der Kiefergelenke (Mund „öffnen“ / „schließen“) und der Kaumuskulatur erfolgen. Die Okklusion (symmetrischer Aufbiss) ist ein wichtiger Faktor der Untersuchung.
Ursachen für Störungen im Kiefergelenkssystem
- Zahnfehlstellungen
- Zahnextraktion
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Haltungsstörungen der Hals- Brust- Lendenwirbelsäule
- Beckenschiefstände
- Fehlstellungen der oberen Halswirbelsäule (Atlas / Axis)
- emotionaler Stress
Therapiemöglichkeiten der Craniomandibulären Dysfunktion
Aus zahnärztlicher und kieferorthopädischer Sicht kann eine Schienenversorgung ein Therapieansatz sein. Als Beispiel kann eine Okklusionsschiene (Aufbissschiene) dem Patienten verordnet werden. Diese Schiene soll den permanenten Druck durch Knirschen und Pressen der Zähne entgegenwirken.
Durch gezielte Physiotherapie / Manuelle Therapie kann der Muskeltonus der Kaumuskulatur in den Kiefergelenken und den angrenzenden Wirbelsäulenbereichen (Hals- und Brustwirbelsäule) reguliert werden. Auch die Kiefergelenke selbst können manuell mobilisiert werden.
Ein gutes Stressmanagement und Entspannungsübungen können sich ebenfalls schmerzlindernd auswirken. Durch die vielfältigen Ursachen der Kiefergelenksproblematik sollte ein ganzheitlicher Therapieansatz gewählt werden – So, dass z.B. nach der lokalen Kiefergelenkstherapie der gesamte Bewegungsapparat mobilisiert und stabilisiert wird.
Gerätegestützte Krankengymnastik könnte eine Folgebehandlung darstellen.
Eine Heilmittelverordnung / Rezept mit Diagnose und Ziel der therapeutischen Maßnahmen kann der Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde ausstellen.